institute for experimental architecture.hochbau Prof. P.Schumacher
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Donnerstag, 09 September 2010 05:39
Technologie Grundlagen VO 848110 Print E-mail
Lehrbeauftragter: Gastprofessor Arch DI Franz Sam

Termine 14 tägig

werden noch bekannt gegeben. Voraussichtlich Freitags.

b-091001_technologie_grundlagen-1980x990.jpg

WS 2008/09   |LV-Nr.: 848110

Finalnoten TG von Nachträgen und Sonderfällen

Ergebnisse der Beurteilungen

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Erläuterungen

in spalte G sind angeführt

noten -- hinweis auf erforderliche mündliche prüfung hinweis auf keine positive benotung möglich

--keine abgabe des erforderlichen nachtrages führt zur note nichtgenügend

--eine nicht entsprechende bearbeitung des nachtrages, oder wiederholte themenverfehlung, führt zur wiederholung der arbeit

--eine bemühte, aber final nicht beurteilbare arbeitermöglicht die notenfindung durch eine mündliche prüfung

die mündliche prüfung findet zu zwei terminen im oktober statt

--keine teilnahme an der mündlichen prüfung erfordert die wiederholung der arbeit




FR 19.06.2009 @ 11.00

Fragebeantwortung zur Prüfungsarbeit und Nachträge.
Dazu die Arbeit in Kopie mitbringen.
Die Reihung erfolgt alphabetisch.


Ergebnisse der Beurteilungen

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Erläuterungen:

--in der spalte G sind vorläufige noten (5) und definitivemündliche prüfung angeführt

--in der spalte J sind die prüfungs-kommentare angeführt und dienen zur orientierung bei der erstellung des nachtrages

--für fragen zu kommentaren der prüfungsarbeit steht dererste kommende präsenz-tag von mir zur verfügung (dieser muss noch abgestimmt werden vorgesehen ist der 19.6 der 26.6.)

--die nachträge sind bis zum 22.6.2009 in kopie A4 mit name und matr nummer versehen abzugeben – abzugeben sind die inhaltlich zusammenhängend zu beurteilenden blätter auch aus der ersten arbeit

--bei nicht erfolgter abgabe des nachtrages wird keine note bzw die vorläufige note ausgestellt – die prüfung ist in diesem fall zum nächsten termin schriftlich zu wiederholen

--mündliche prüfungstermine werden soweit nicht schon ausgewiesen nach erfolgter nachtragsbeurteilung definiert und bekanntgegeben




Abgabetermin für die Prüfungsarbeiten:
bis SPÄTESTENS Freitag, 13.03.2009  12 Uhr am Institut in den dafür vorgesehenen Karton.


Der folgende Link ist nur angemeldeten Usern zugänglich:
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Vortragender : Prof. Franz Sam

Prüfungsangaben:

VORLESUNG_TECHNOLOGIE-GRUNDLAGEN_NEUE TECHNOLOGIEN_WS 08­_09

AUFGABENSTELLUNG ZUR SCHRIFTLICHEN PRÜFUNG 

prfung-ws0809-zeichnung.jpg            


 

 



ES IST EIN RÄUMLICH KONSTRUKTIVES OBJEKT ZU ENTWERFEN,  DAS BEI GEGEBENER KONSTRUKTIVER LAGERUNGS- UND FUNKTIONSFORM

   __KRAGEND__ STEHEND __HÄNGEND

   

EINEN IM VERHÄLTNIS GROSSEN VOLUMINÖSEN KÖRPER IN LAGE HÄLT - WELCHER SCHWER AUSSCHAUT - ABER IM VERHÄLTNIS ZU SEINEM VOLUMEN -TATSÄCHLICH LEICHTGEWICHTIG IST. DIE FORM DES KÖRPERS - WIE DIE ART DES TRAGWERKS IM BESONDERN - IST DABEI FREI ANZUNEHMEN - WOBEI DIE FUNKTIONSFORM MENSCHBEZOGENEN RAUMEIGENSCHAFTEN ZU GENÜGEN HAT. ES IST KEIN GEBÄUDE DARZUSTELLEN.  DIE GESAMTGRÖSSE - DER LÄNGSAUSDEHNUNG NACH - KANN ZWISCHEN 5 UND 15 METER LIEGEN.

AUS TECHNOLOGISCHER SICHT SOLL  EIN  LEITBAUSTOFF VERWENDET WERDEN

METALL___HOLZ___GLAS___BETON.

 

UNTERSTÜTZEND KÖNNNEN ZUR VERBINDUNG ODER ZUR STEIGERUNG DES TRAGVERHALTENS ERGÄNZENDE MATERIALIEN ANGEWANDT WERDEN.

DAS HERAUSARBEITEN VON VORSTELLUNGEN ÜBER DAS GEMEINSAME WIRKEN KONSTRUKTIVER BAUTEILE - UNTER BERÜCKSICHTIGUNG IHRER FORM BEI GLEICHZEITIGER RAUMBILDUNG - IST ERWÜNSCHT.

 

BEURTEILUNGSKRITERIEN  TRAGWERKSIDEE_FUNKTIONSFORM_VERBINDUNG DER WERKSTOFFE_ MEHRFACHNUTZEN DER BAUTEILE                                          

 

DARSTELLUNGSERFORDERNIS: ZEICHNUNGEN VON GRUNDRISS UND ANSICHTEN - SCHAUBILDER - BESCHREIBUNG DES ENTWURFES UND DER KONSTRUKTION - MODELLFOTOS - EINES PHYSISCHEN ARBEITSMODELLS. IN DER ARBEIT IST NAME_MATRIKELNUMMER_SCHULISCHE VORBILDUNG _DIE GEWÄHLTE  AUFGABENSTELLUNG MIT DER WAHL DES LEITBAUSTOFFES UND DEM KONSTRUKTIVEN GESTALTSTYPUS DER  STRUKTUR IST ANZUFÜHREN. DIE EINZELNEN SEITEN SIND DURCHGEHEND MIT NAME UND SEITENNUMMER ZU VERSEHEN

 

ABGABEFORMAT   A4 HARDCOPY

 

(*GILT NUR FÜR NEUE TECHNOLOGIEN )

ZUGELASSEN IST - WER NACHWEISLICH - AN MEHR ALS DER HÄLFTE DER VORLESUNGEN* TEILGENOMMEN HAT.

EIN FUNDBERICHT* EINES TECHNOLOGISCH DEFINERTEN KLEINOBJEKTS IST DER PRÜFUNGSARBEIT INHALTLICH - UND ABGABEBEZOGEN VORANZUSTELLEN.

NACH ZULASSUNG ZUR PRÄSENTATION IST DIE ARBEIT ALS  PPT.FILE*  ABZUGEBEN

DIE TEILNAHME AN ALLEN  KORREKTURTERMINEN*  IST VERPFLICHTEND.

DIE WAHL EINES  LEITBAUSTOFFES IST NICHT VERPFLICHTEND* SONDERN IST IM KONTEXT VON NEUEN TECHNOLOGIEN ZU DEFINIEREN.










Es gibt ab sofort die Möglichkeit, sich für die Prüfung (unter Anmeldungen, Semesterprüfung) anzumelden.

Diese Anmeldung ist Voraussetzung, um zur Prüfung antreten zu können. Der Prüfungstermin wird in der LV bekannt gegeben.


Erste Lehrveranstaltung:

FREITAG, 17.10.2008 @ 12:00 -14:00 Uhr
Ort: Großer HS



081017_technologie_grundlagenneue_technologien_sam.jpg


INFO -
WS 2007/2008 - LV-Nr.: 848115

An alle Prüflinge, die ihre Note noch nicht erhalten haben, was Folgendes als Ursache haben kann:

1. Unvollständige Arbeit - es muss noch was nachgebracht werden.
2. Die Arbeit wird als ungenügend beurteilt, es sei denn, dass noch Verbesserungen folgen.

Dies könnt ihr der Liste entnehmen, die ihr über den Link einsehen könnt. Transparent und nachvollziehbar steht dort, was noch zu erledigen ist.




Info für den Freitag, 23.05.2008:

11:00 - 12:00 Sprechstunde für Fragen aus Technologie Grundlagen.


Die erste Benotung der Arbeiten ist eingetroffen. Hier sind die Ergebnisse aufgelistet und was noch zu ergänzen ist.
Diesen Nachtrag bis zum 23.05.2008 am Institut bis 12:00 Uhr abgeben.

Verlängerung Abgabe bis 27.5.2008


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Prüfungstermin mündlich wird noch bekannt gegeben.







TG und NT-- häufig gestellte Fragen zur Prüfungsarbeit:

TG
ich habe einige Fragen zur Aufgabenstellung bezüglich der Angabe des Projektes von Technologie Grundlagen. Könnte Sie mir bitte helfen mich an Herrn Sam zu wenden oder mir mitteilen an wem ich mich bei Fragen richte?
-- wenn sie entsprechende fragen zu prüfungsarbeit formuliert haben, so packen sie diese in ein e-mail und senden es mich. diese fragen werden dann gesammelt beantwortet und anschliessend gepostet -- beachten sie bitte auch die gepostete WHAT&NOT TO DO liste

TG
ich habe Fragen bezüglich der konstruktiven Grund- und Großform. Und Zwar, soll das menschenbezogene Raumobjekt auf einer Konstruktion lagern die wie ein Möbel aussieht, oder soll das Menschenbezogene Raumobjekt zusammen mit seiner Lagerung der Grundform eines Möbels ähneln?
-- das genannte raumobjekt kann auch daraufliegen – besser kann es jedoch sein, dass eine form erweiterung der konstruktiven grossform dieses gesamtgebilde letztendlich aus (vornehmlich einem material) entstehen lässt.
die vorstellung, zb einen sessel in seiner form und konstruktiver materialität auf 5 oder bis 15m grösse zu skalieren und dann etwas daraufzulegen, ist nicht ziel der arbeit.
sondern das erkennen einer konstruktiven – materialbezogenen –struktur – einfach wie die genannten möbel es sein können – vornehmlich aus einem material erdacht – in einer form-mutation ein raum werdend.
dass sich das raumobjekt nicht am boden klebt sondern eher im oberen bereich der genannten grossform befinden kann -- aber nicht muss -- hängt von der struktur der grossform ab – diese soll das räumliche objekt ja tragen und nicht umgekehrt.

TG NT
nachdem ich mich auf der Hochbau-Homepage nochmals über die Aufgabenstellung für "Neue Techonlogien" informiert habe, bin ich mir nach Absprache mit einigen Kommilitonen nicht mehr sicher, ob Ihre Aufgabenstellung nur für "Neue Technologien" gilt bzw. nur für "Technologie Grundlagen", oder die Aufgabe für beide Gruppen die selbe ist
--
die aufgabenstellung gilt für beide prüfungen -- bei NT ist jedoch ein sogenannter --fundbericht-- zu verfassen. – im sinne der neuen technologien gibt es keine material-einschränkung, es sind jedoch die form und konstruktionsansprüche der aufgabenstellung zu erfüllen und die fortan gestellten termine einzuhalten.

TG
Ich habe eine Frage bezüglich der Prüfungsangabe in Technologie Grundlagen:
Bezieht sich die Monomaterialität nur auf die Konstruktion oder auf das gesamte Objekt? Ich würde nämlich gerne auf meine Holzkonstruktion ein Stahldach planen, ist das erlaubt?
--
nachdem die primärkonstruktion vermutlich holz ist, sollte auch das was sie dach nennen daraus sein – es soll aber keinesfalls ein gebäude sein! -- ein dachdeckmaterial ist somit nicht zu differenzieren – denn es ist keine hochbau x übung – sondern es geht darum, möglichst mono-materialitäts gemäss, eine konstruktion mit einer räumlichen ausformung auf die –füsse und dar- zu stellen.

NT
könnt ich Ihnen meinen entwurf für NT senden,..
da ich nicht weiss ob Sie sich so was für NT vorgestellt haben.
wär fein wenn Sie sich das projekt, von mir ansehen könnten, (anbei)
ja --
der ansatz ist prinzipiell ok -- aber die am boden liegende schaumrolle sollte mehr noch den eigenschaften der angabe, was die grossform und jedenfalls der aufständerung nahe kommt, entsprechen

TG
meine frage bezieht sich auf di Größe des Objekts. Darf die minimale Ausdehnung von 5 metern in der x,y und z achse nicht unterschritten werden? oder kann das objekt auch 3 meter breit und 10 meter lang sein?
Konkret: wenn eine Konstruktion aus einer rampenähnlichen Konstruktion (die unter 5 meter breit und über 5 meter lang ist) und einer anschließenden raumbildenden Konstruktion besteht (über 5 meter), möglich oder falsch?
ja
-- klingt annhembar -- aber achten sie auf eine weitgehende monomaterialität.

zudem soll ich auf Bitte einiger Mitstudenten noch eine weitere Frage einbringen: Muss das Raumobjekt zugänlich sein (zb Treppe)? das räumliche objekt soll keine zugangs-eigenschaften eines gebäudes aufweisen, braucht daher nicht zugänglich seinkann es aber durch die struktur selbst sein die es prinzipiell zuliessedas räumliche objekt selbst muss jedoch eine menschbezogenen grösse haben sodass man darin zb stehen oder liegen kann.

NT
Wir belegen bei Ihnen das Fach Neue Technologien. Nachdem wir die Aufgabenstellung durchgelesen hatten, waren wir uns uneins über die geforderten Leistungen.
Für den geforderten Entwurf sollen wir ein Möbelstück skalieren und raumbildend einsetzen?
nein -- es darf auf keinen fall ein möbel geklont werden – es soll
-jedoch die entfernte anmutung an ein --hochskaliertes objekt—haben, dass in seinen strukturgemässen eigenschaften ( es ist hoch und hat oben eine eher grosse fläche --- ist halbhoch und hat insgesamt eher eine kleine aufgeständerte fläche --- es ist niedrig aber lang und eher eine breite aufgeständerte fläche) einem tisch, einem sessel, einem bett verwandt ist. aus dieser struktur generiert sich, oder ist es selbst, eine räumliche substanz, welche als raumbildendes objekt zu sehen ist – die formale grundstruktur ist dann vielleicht stak verfremdet, aber in ihren primären eigenschaften immanent. vorhanden.


Was soll der Fundbericht genau beinhalten? der sogenannte fundbericht – beschreibt ein real aufgefundenes klein-objekt technologisch in seinen eigenschaften (werkstoff herstellung anwendung als einzelnes, oder teil eines übergeordnet ganzen technologischen objekts) und den umständen seines auffindens.
wo findet man es – im lebensraum auf der strasse im garten in der wohnung und der mistkiste
was findet man nicht – gebrauchte papiertaschentücher, zahnstocher etc. der bericht beinhaltet bilder des objekts und ausführliche beschreibungen zu den oa eigenschaften.
der fundbericht muss nicht in objekthaftem zusammenhang mit der zu entwickelnden NT prüfungsarbeit stehen! Laut unseren Mitschriften kann es sich um eine Kombination von 2 Materialien handeln. entgegen den anforderungen in Technologie Grundlagen gibt es in NT keine materialbeschränkung oder zentrierung auf monomaterialität – es ist vielmehr die form der aufgabe und die art der konstruktuion, welche innovative werkstoffe und deren kombinationen mit klassischen werkstoffen oder deren experimentelle entwicklung zur verwendung oder erfindung kommen lässt.

Die Abgabetermine sind:

--für die schriftliche arbeit in TG 2007-2008 - Montag der 17. März 2008
--für den sogenannten -fundbericht- und einen projektvorschlag der schriftlichen prüfungsarbeit in NT Montag der 17.märz 2008
--
die korrekturtermine für NT werden noch gesondert bekanntgegeben

9.11.2007 einführungs vl HSB2

23.11.2007 technologie vl HSB2

30.11.2007 technologie vl HSB1

7.12.2007 technologie vl HSB2

11.1.2008 technologie vl HSB2 Achtung! 11:00 - 13:00 Uhr

25.1.2008 technologie vl HSB2 Achtung! 9:00 - 11:00 Uhr

technologie grundlagen-prufungsarbeit 06-07

what&not-todo


angaben über material und verbindung zeichnung und beschreibung zb ein detail in die arbeit gemäss der aufgabenstellung integrieren


den –körper- definieren

die -erfüllung der aufgabenstellung- verorten (an eine bestimmten auflager punkt setzen)


keine „lego“ 3d programme verwenden – details 2d im schnitt darstellen

keine meer an bemassungskoten -- masstabsleiste genügt

zeichnungen gegenüber text den vorrang erteilen

ein arbeitsmodell machen die - bilder davon in die arbeit integrieren

keine originale abgeben und wenn dann zumindest eine kopie behalten

keine schwarzen hintergrund-layouts mit wenigen weissen linien setzen

ein unaufwändiges mappenlayout verwenden


name semester und die vorbildung vermerken

seiten nummerieren

das universitätssiegel nicht missbräuchlich verwenden (zb auf jeder arbeitsseite)

Last Updated ( Mittwoch, 30 Juni 2010 )
 
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